Rechtsprechung
BGH, 14.04.2011 - 4 StR 112/11 |
Volltextveröffentlichungen (19)
- HRR Strafrecht
§ 259 StGB; § 27 StGB; § 246 StGB
Beihilfe zur Hehlerei; Unterschlagung - HRR Strafrecht
§ 259 StGB; § 246 StGB; § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB
Hehlerei (Abgrenzung von der Vortat; Unterschlagung); Anwendbarkeit deutschen Strafrechts gemäß § 7 StGB (materielle Strafbarkeit nach dem Tatortrecht: irrelevantes Verfolgungshindernis) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 7 Abs 2 Nr 1 StGB, § 246 Abs 1 StGB, § 259 Abs 1 StGB, § 260 Abs 1 StGB
Hehlerei: Rechtswidrige Vortat; Anwendbarkeit deutschen Strafrechts bei Auslandstat - rechtsprechung-im-internet.de
§ 259 Abs 1 StGB
Hehlerei: Abgeschlossene Vortat als Voraussetzung einer Hehlerei - Wolters Kluwer
Die Vermittelungstätigkeit zum Verkauf eines fremdfinanzierten und im Sicherungseigentum der Bank stehenden Kraftfahrzeugs ins Ausland stellt keine Beihilfe zur Hehlerei, sondern zur Unterschlagung dar
- Wolters Kluwer
Der Abschluss der gegen fremdes Vermögen gerichteten Tat zum Zeitpunkt des abgeleiteten Erwerbs ist Voraussetzung für die Annahme der Hehlerei
- rewis.io
Hehlerei: Abgeschlossene Vortat als Voraussetzung einer Hehlerei
- ra.de
- rewis.io
Hehlerei: Abgeschlossene Vortat als Voraussetzung einer Hehlerei
- rewis.io
Hehlerei: Rechtswidrige Vortat; Anwendbarkeit deutschen Strafrechts bei Auslandstat
- rewis.io
Hehlerei: Rechtswidrige Vortat; Anwendbarkeit deutschen Strafrechts bei Auslandstat
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Der Abschluss der gegen fremdes Vermögen gerichteten Tat zum Zeitpunkt des abgeleiteten Erwerbs ist Voraussetzung für die Annahme der Hehlerei
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Hilfe beim Verkauf eines fremden Pkw im Ausland - was ist das?
Verfahrensgang
- LG Hagen, 28.10.2010 - 46 KLs 6/10
- BGH, 14.04.2011 - 4 StR 112/11
Papierfundstellen
- NJW 2011, 3049
- NStZ-RR 2011, 245
- StV 2011, 618
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.11.2001 - 2 StR 477/01
Hehlerei; Abgeschlossene Vortat (rechtswidrige Besitzlage)
Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 4 StR 112/11
Nach ständiger Rechtsprechung muss aber die gegen fremdes Vermögen gerichtete Tat zum Zeitpunkt des abgeleiteten Erwerbs abgeschlossen sein; daher liegt Hehlerei nicht vor, wenn - wie hier - die Vortat erst durch die Verfügung zu Gunsten des "Hehlers" begangen wird (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 1996 - 2 StR 664/95, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Vortat 5, und vom 28. November 2001 - 2 StR 477/01, StV 2002, 542 m.w.N.;… vgl. auch Fischer, StGB, 58. Aufl., § 259 Rn. 8 m.w.N.). - BGH, 08.03.2000 - 3 StR 437/99
Anwendbarkeit des § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB im Hinblick auf eine mögliche Verjährung …
Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 4 StR 112/11
Es ist vielmehr ausreichend, dass die Tat am Tatort materiell strafbar ist; tatsächlich verfolgbar braucht sie nicht zu sein (vgl. BGH, Urteil vom 8 1. Juni 1954 - 1 StR 35/54, NJW 1954, 1086; Beschluss vom 8. März 2000 - 3 StR 437/99, BGHR StGB § 7 Abs. 2 Strafbarkeit 4;… vgl. auch Eser in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 7 Rn. 11 m.w.N.). - BGH, 24.01.1996 - 2 StR 664/95
Änderung der Eigentumsverhältnisse an einem Fahrzeug durch betrügerische …
Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 4 StR 112/11
Nach ständiger Rechtsprechung muss aber die gegen fremdes Vermögen gerichtete Tat zum Zeitpunkt des abgeleiteten Erwerbs abgeschlossen sein; daher liegt Hehlerei nicht vor, wenn - wie hier - die Vortat erst durch die Verfügung zu Gunsten des "Hehlers" begangen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 1996 - 2 StR 664/95, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Vortat 5, und vom 28. November 2001 - 2 StR 477/01, StV 2002, 542 m.w.N.;… vgl. auch Fischer, StGB, 58. Aufl., § 259 Rn. 8 m.w.N.). - BGH, 01.06.1954 - 1 StR 35/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 4 StR 112/11
Es ist vielmehr ausreichend, dass die Tat am Tatort materiell strafbar ist; tatsächlich verfolgbar braucht sie nicht zu sein (vgl. BGH, Urteil vom 8 1. Juni 1954 - 1 StR 35/54, NJW 1954, 1086;… Beschluss vom 8. März 2000 - 3 StR 437/99, BGHR StGB § 7 Abs. 2 Strafbarkeit 4;… vgl. auch Eser in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 7 Rn. 11 m.w.N.).
- BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11
Gewerbsmäßige Hehlerei (Drittverschaffung); Anwendbarkeit des deutschen …
In diesem Fall käme eine Beteiligung des Angeklagten schon an der Unterschlagung des Fahrzeugs in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 4 StR 112/11). - BGH, 24.10.2012 - 5 StR 392/12
Verhältnis von Vortat und Hehlerei (keine Hehlerei bei Begehung der Vortat erst …
Nach ständiger Rechtsprechung muss jedoch die gegen fremdes Vermögen gerichtete Tat zum Zeitpunkt des abgeleiteten Erwerbs abgeschlossen sein; daher liegt Hehlerei nicht vor, wenn wie hier die Vortat - vorliegend die Unterschlagung - erst durch Verfügung zugunsten des Hehlers begangen wird (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. November 2001 - 2 StR 477/01, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Vortat 7, und vom 14. April 2011 - 4 StR 112/11, NStZ-RR 2011, 245, 246, jeweils mwN). - BGH, 21.04.2021 - 1 StR 447/20
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Denn nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB kommt es für die Anwendung deutschen Strafrechts grundsätzlich nicht auf die verfahrensrechtliche Verfolgbarkeit im Tatortstaat an (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. April 2011 - 4 StR 112/11 Rn. 8 …und vom 8. März 2000 - 3 StR 437/99, BGHR StGB § 7 Abs. 2 Strafbarkeit 4;… vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 31. März 1993 - StB 4/93 Rn. 3, BGHR StGB § 7 Abs. 2 Strafbarkeit 2 …und vom 24. Juni 1992 - StB 8/92 Rn. 7 ff., BGHR StGB § 7 Abs. 2 Strafbarkeit 1). - BGH, 09.11.2011 - 2 StR 386/11
Hehlerei (Wahlfeststellung mit dem Betrug: abgeschlossene Vortat; mögliche …
In diesem Fall kommt lediglich eine Beteiligung des Erwerbers an der Vortat - einer durch Verfügung oder Weggabe begangenen Unterschlagung - in Betracht (vgl. BGH StV 2002, 542; ferner: BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 4 StR 112/11). - LG Hof, 31.07.2014 - 4 KLs 18 Js 2959/12
Angeklagter
Für die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts ist ausreichend, dass die Tat am Tatort materiell strafbar ist; tatsächlich verfolgbar braucht sie nicht zu sein (vgl. BGH NJW 2011, 3049).